Sichere Weihnachtsbeleuchtung: Haus & Grund Rheinland informiert

In der Vorweihnachtszeit versinken viele Wohnviertel in einem Lichtermeer aus blinkenden Rentieren, flackernden Weihnachtssternen oder leuchtenden Tannenbäumen. Haus & Grund Rheinland gibt wichtige Hinweise zur sicheren festlichen Weihnachtsdekoration.

In der Vorweihnachtszeit versinken viele Wohnviertel in einem Lichtermeer aus blinkenden Rentieren, flackernden Weihnachtssternen oder leuchtenden Tannenbäumen. Haus & Grund Rheinland gibt wichtige Hinweise zur sicheren festlichen Weihnachtsdekoration.

Üppige Weihnachtsbeleuchtungen erhöhen die Stromkosten erheblich. Hier sind Leuchtdioden (LED) anstatt Glühbirnen eine klima- und kostengünstige Alternative. Die Anschaffung ist etwas teurer, aber die LED benötigen rund ein Viertel weniger Strom. Außerdem halten die modernen Leuchtmittel bis zu 100-mal länger als konventionelle Glühlampen. Einen Hinweis auf die Zuverlässigkeit eines Produkts gibt das Prüfsiegel GS (geprüfte Sicherheit).Beim Einkauf ist darauf zu achten, dass auf der Verpackung Angaben zur Elektronik und Sicherheitshinweise aufgeführt sind.

„Der Fantasie sind bei der Weihnachtsbeleuchtung kaum Grenzen gesetzt“, so Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor Haus & Grund Rheinland. „Nur wenn die Sicherheit von Passanten gefährdet ist, weil kletternde Weihnachtsmänner nicht sturmsicher angebracht sind, muss diese Dekoration möglicherweise entfernt werden“, so Amaya weiter. Nachbarn könnten sich nur beschweren, wenn ihr Grundstück mit Strahlern direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten auf das Nachbargrundstück strahlen und beispielsweise das Schlafzimmer voll ausgeleuchtet wird. „Ob an Balkonen, Fassaden oder in Vorgärten, bei leuchtenden und blinkenden Weihnachtsdekorationen sollte der Nachbar tolerant sein“, ergänzt Amaya.

Auch zur Vorsicht im Umgang mit Kerzen während der kommenden Adventszeit ruft Haus & Grund Rheinland auf. Denn ein Brand des Adventskranzes führt nicht nur zu einem abrupten Ende der Weihnachtsfeier. Es drohen neben Schadenersatzansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder andere Wohnungen beeinträchtigt wurden. Ob im Falle eines Falles eine Versicherung zahlt, ist davon abhängig, ob dem Verursacher grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Brandverursachung vorgeworfen werden kann.

Besser ist, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen und vorsichtig mit dem Feuer umzugehen. „Kerzen und anderes offenes Feuer sollten niemals unbeaufsichtigt in einem Raum gelassen werden“, rät der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Professor Dr. Peter Rasche. Denn neben angenehmem Licht, Wärme und einer wohligen Atmosphäre bergen brennende Kerzen immer eine Brandgefahr.

Zusätzlich zu einem griffbereiten Feuerlöscher und einer Löschdecke rät Haus & Grund auch dazu, Häuser und Wohnungen prinzipiell mit Rauchmeldern auszurüsten. Anwesende können dann eine Ausbreitung des Feuers in der Regel problemlos verhindern. „Mit wenig Aufwand kann hier eine Menge für Ihre Sicherheit getan werden und die besinnliche Adventszeit entspannt verbracht werden“, so Rasche abschließend.

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