Versicherungsschutz im Urlaub: Einbruch ins Ferienhaus – welche Versicherung zahlt?

Wer Urlaub in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung macht, nimmt meist den halben Hausstand mit, insbesondere wenn Kinder mit dabei sind. Leider wissen dies auch Einbrecher und nutzen die Situation gerade in Ferienhausgegenden aus. Kommt es zu einem Einbruch, werden E-Bikes, Fotoausrüstungen, Schmuck, technische Geräte und Bargeld mitgenommen. Zahlt dann die Versicherung?

Wer Urlaub in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung macht, nimmt meist den halben Hausstand mit, insbesondere wenn Kinder mit dabei sind. Leider wissen dies auch Einbrecher und nutzen die Situation gerade in Ferienhausgegenden aus. Kommt es zu einem Einbruch, werden E-Bikes, Fotoausrüstungen, Schmuck, technische Geräte und Bargeld mitgenommen. Zahlt dann die Versicherung?

Berlin. In der Regel sind Reisende über ihre Hausratversicherung abgesichert. Deren Schutz umfasst auch Hausrat, der sich außerhalb der versicherten Immobilie befindet. Dies fällt unter den Begriff Außenversicherung. Der Schutz tritt sogar in Kraft, wenn Wertgegenstände aus verschlossenen Hotelzimmern, abgeschlossenen Umkleideräumen, einer Sportstätte oder eben dem Ferienhaus entwendet werden.

Je nach abgeschlossenem Tarif ist die Höhe der Versicherungsleistung, die ersetzt wird, meist beschränkt – beispielsweise zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Der Schutz der Außenversicherung gilt weltweit, sofern der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist. Was genau vorübergehend bedeutet, regelt jeder Versicherer unterschiedlich. Meist darf der Auslandsaufenthalt nicht länger als drei Monate dauern. Wer keine Hausratversicherung mit einer entsprechenden Leistung abgeschlossen hat, erhält keinen Ersatz.

Beschränkte Höhe der Außenversicherung

Übrigens: Das Inventar von Schrebergärten und eigenen Ferienhäusern oder -wohnungen ist bei den meisten Hausrattarifen nicht mitversichert. Der Grund liegt auf der Hand. Das Inventar wird dort nicht nur vorübergehend aufbewahrt, sondern befindet sich dauerhaft in den Räumlichkeiten. Und: Versichert ist der Diebstahl nur, wenn es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt. Dies ist der Fall, wenn sich ein Dieb gewaltsam Zutritt zu einem Raum verschafft, sich erschleicht oder mittels eines falschen Schlüssels in den Raum gelangt.

Der sogenannte einfache Diebstahl ist nur versichert, wenn dies über die Leistungsbedingungen des Versicherers vorgesehen ist. Ferienimmobilien sind in der Regel nicht dauerhaft bewohnt, deshalb ist das Risiko höher, dass ein Schaden entsteht, der über einen längeren Zeitraum nicht entdeckt wird und daher wichtige Gegenmaßnahmen nicht getroffen werden können. Deshalb ist es nicht selten, dass Schäden deutlich höher ausfallen als im dauerhaft bewohnten Zuhause.

Deshalb gibt es eigens auf Ferienimmobilien zugeschnittene Versicherungen. Die Prämien richten sich im Falle einer Gebäudeversicherung auf unterschiedliche Faktoren wie Baujahr, Bauart, Lage und wie häufig der Versicherungsnehmer das Haus oder die Wohnung tatsächlich nutzt oder ob die Ferienimmobilie vermietet wird. Die Hausratversicherung ist unter Umständen in einem Ferienhauspaket enthalten.

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