Versicherungen für Vermieter: Welche braucht man wirklich?

Wer Wohneigentum besitzt, der muss sich die Frage stellen: Wie versichere ich mein Eigentum? Dabei gibt es vieles zu bedenken. Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, Lage am Fluss oder in den Bergen, vermietet oder selbstgenutzt, mit Gas- oder Ölheizung – so unterschiedlich wie die Verhältnisse vor Ort sind, so verschieden sind auch die nötigen Versicherungen. Wir geben Tipps.

Wer Wohneigentum besitzt, der muss sich die Frage stellen: Wie versichere ich mein Eigentum? Dabei gibt es vieles zu bedenken. Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, Lage am Fluss oder in den Bergen, vermietet oder selbstgenutzt, mit Gas- oder Ölheizung – so unterschiedlich wie die Verhältnisse vor Ort sind, so verschieden sind auch die nötigen Versicherungen. Wir geben Tipps.

Berlin. Knapp 3.000 Euro gibt jeder deutsche Haushalt laut Stiftung Warentest jährlich für Versicherungen aus. Doch nicht immer wird dieses Geld bedarfsgerecht investiert. Die richtige Versicherung zu finden, ist für Laien oft eine echte Herausforderung: Die Zahl der Anbieter ist riesig. Hinter ein und demselben Versicherungsetikett verbergen sich meist nicht nur unterschiedliche Preise, sondern vor allem auch unterschiedliche Leistungen.

Entsprechend groß ist die Gefahr, umfangreicher als nötig oder auch nicht ausreichend versichert zu sein. Eigentümer sollten deshalb ihre Versicherungen immer mal wieder hinterfragen. Welche Versicherungen sind unverzichtbar? Die beiden wichtigsten Versicherungen für Vermieter sind die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Ein Muss: Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung greift ein, wenn Schäden am Gebäude entstehen, beispielsweise durch Sturm oder Wasserrohrbruch. Sie kann zumeist noch um regionale Risiken, wie Überschwemmungen oder Lawinen, ergänzt werden. Diese Versicherung ist wichtig, da ansonsten die Eigentümer die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gebäude (zum Beispiel durch Naturereignisse) selber tragen müssen. Diese können mitunter so hoch ausfallen, dass der Eigentümer sie alleine nicht stemmen kann.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wird benötigt, wenn Dritten im Zusammenhang mit dem Grundstück oder dem Gebäude ein Schaden entsteht, sei es durch herabfallende Ziegel oder einen nicht ausreichend gestreuten Gehweg vor dem Grundstück. Beide Versicherungen sind zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, sollten aber aufgrund der möglichen sehr hohen Haftungssummen abgeschlossen werden. Sie können im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Wenn umfangreiche Baumaßnahmen anstehen, sollten Eigentümer darüber nachdenken, für diesen Zeitraum eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abzuschließen: Ist beispielsweise der Zugang zum Hauseingang vorübergehend nur über eine Laufbohle möglich, weil die Kelleraußenwand saniert wird, und rutscht ein Bewohner oder auch ein Besucher auf dem nassen Holz aus, dann muss der Bauherr in voller Höhe dafür haften.

Welche Versicherungen sind möglicherweise überflüssig?

Versicherungen sollten immer bedarfsgerecht abgeschlossen werden. So ist eine Hausratversicherung für eine vermietete Wohnung überflüssig, da der Vermieter dort keinen eigenen Hausrat hat. Hier müsste der Mieter eventuell selber tätig werden. Auch beim Wechsel des Heizungssystems sollte darauf geachtet werden, ob die aktuellen Versicherungen noch benötigt oder ob andere Versicherungen abgeschlossen werden sollten.

So kann die Öltankversicherung gekündigt werden, wenn von einer Ölheizung auf eine Gasheizung umgerüstet wird. Sollte hingegen eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach neu installiert werden, lohnt es sich zu prüfen, ob diese von den bestehenden Versicherungen umfasst ist oder ob hier eine Ergänzung erforderlich ist.

Ob sogenannte Mietausfallversicherungen sinnvoll sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist hierbei natürlich zunächst die Höhe der Versicherungsprämie. Außerdem gilt es, das tatsächliche Ausfallrisiko realistisch einzuschätzen. Dann sollte man aber immer auch genau prüfen, wann die Versicherung einspringt und welche Beträge abgedeckt sind.

Was ist in der WEG zu bedenken?

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften werden die Wohngebäude- und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Regel für die Gemeinschaft abgeschlossen, sodass vermietende Wohnungseigentümer sich hier nicht selbst kümmern müssen. Sie sollten jedoch Aspekte, wie die Heizungsveränderung und deren Folgen für die Versicherung, mit im Blick haben und im Rahmen der Eigentümerversammlung ansprechen.

Vermietende Eigentümer müssen beachten: Entsteht ein Schaden durch Sondereigentum, so ist dieser über die Versicherungen der Gemeinschaft nicht gedeckt. Hier empfiehlt sich eine ergänzende Privathaftpflicht. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen! Für selbstnutzende Wohnungseigentümer empfiehlt sich eine Hausratversicherung. Wenn sich die Ausstattung des Haushalts und damit sein Wert gravierend verändert, sollte diese Versicherung überprüft und unter Umständen angepasst werden.

In einer besonderen Situation sind ehrenamtlich tätige Verwaltungsbeiräte: Machen sie einen Fehler, müssen sie möglicherweise haften, schlimmstenfalls mit dem gesamten Vermögen. Für diesen Fall können sie sich selbst mit einer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung absichern oder von der Gemeinschaft absichern lassen.

Wohneigentum versichern: Wo können Fallstricke liegen?

Überraschungen treten zumeist dann auf, wenn die Versicherungsbedingungen nicht gründlich gelesen werden. Aus diesen ergibt sich unter anderem genau, welche Fälle versichert sind und welche nicht. So glauben manche Versicherungsnehmer, dass ein konkreter Fall abgesichert ist, obwohl dies nicht der Fall ist. Hier lohnt es sich, die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen. In den Versicherungsbedingungen ist auch geregelt, welchen Betrag die Versicherung maximal bezahlt. Auch hier können sich die verschiedenen Versicherer unterscheiden.

Des Weiteren sind in den Versicherungsbedingungen die Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt. So müssen beispielsweise Gefahrerhöhungen der Versicherung angezeigt werden, auch wenn diese nur vorübergehender Natur sind, wie beispielsweise ein Baugerüst an der Fassade oder die Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste. Wer seine vertraglichen Pflichten gegenüber der Versicherung nicht einhält, dem kann es passieren, dass die Versicherung im Schadensfall nicht einspringt oder die Kosten nur anteilig übernimmt.

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