Umrüsten oder abschalten: Strengere Grenzwerte treffen viele Kaminöfen

Gesetz ist es schon lange: Holzfeuerstätten wie Kaminöfen oder Kachelöfen bekommen es mit strengeren Abgasgrenzwerten zu tun. Dafür hat die Politik lange Fristen gesetzt – Ende dieses Jahres läuft eine weitere davon aus. Wir informieren, bei wem Ende des Jahres der Ofen ausgeht – falls der Eigentümer nicht rechtzeitig eine Modernisierung oder einen Austausch in Angriff nimmt.

Gesetz ist es schon lange: Holzfeuerstätten wie Kaminöfen oder Kachelöfen bekommen es mit strengeren Abgasgrenzwerten zu tun. Dafür hat die Politik lange Fristen gesetzt – Ende dieses Jahres läuft eine weitere davon aus. Wir informieren, bei wem Ende des Jahres der Ofen ausgeht – falls der Eigentümer nicht rechtzeitig eine Modernisierung oder einen Austausch in Angriff nimmt.

Düsseldorf. Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen das Aus – sofern sie nicht rechtzeitig umgerüstet werden. Betroffen sind Feuerstellen, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 zugelassen wurden. Diese Anlagen müssen nach dem 31.12.2020 strengere Abgas-Grenzwerte erfüllen. Betroffen sind auch Heizkessel. Grundlage ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die seit dem 1. Januar 2015 gilt und in mehreren Stufen schärfere Abgasrichtlinien für Feuerstätten in Kraft setzt.

Dabei geht es um den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO). Mehr als 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter darf ein Kaminofen ab kommendem Jahr nicht mehr ausstoßen. Beim Kohlenmonoxid sinkt der Grenzwert auf 4 Gramm pro Kubikmeter. Kohlenmonoxid ist schon in kleinen Mengen giftig, Feinstaub gilt als krebserregend. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes sind Holzöfen in Deutschland sogar für größere Feinstaubemissionen verantwortlich als der Kraftverkehr mit Pkw und Lkw.

Umrüstung oder Abschaltung: Rund 250.000 Kaminöfen betroffen

Erfüllt ein Kaminofen die neuen Grenzen nicht, stehen Eigentümer vor der Entscheidung: Umrüsten, komplett austauschen oder stilllegen? Ein Weiterbetrieb – der dann ab Januar 2021 illegal ist – könnte den Eigentümer teuer zu stehen kommen: Hierfür können bis zu 25.000 Euro Strafe verhängt werden. „Eigentümer sollten rechtzeitig überprüfen, ob ihr Ofen oder Kamin von der Regelung betroffen ist. Es empfiehlt sich dann genau durchzurechnen, ob sich eine Nachrüstung lohnt“, rät Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Wie die Rheinische Post unter Berufung auf den Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) berichtet, sind bundesweit von der Regelung rund 250.000 mit Holz befeuerte Kamin- und Kachelöfen betroffen. Insgesamt gibt es demnach in Deutschland elf Millionen solcher Anlagen. Zwischen 1995 und 2010 gebaute Holzöfen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2024 im Einsatz bleiben. Eine erste Frist für Holzfeuerstätten, die vor 1985 gebaut wurden, ist wie berichtet bereits zum 31.12.2017 ausgelaufen.

Ausnahme nur für historische Öfen

Ob die eigene Anlage durch das Fristende in diesem Jahr betroffen ist, kann man durch Eingabe des Typenschildes auf der Website des Industrieverbandes herausfinden. Ist kein Typenschild mehr vorhangen und das Baujahr nicht bekannt, können sich Eigentümer an den Schornsteinfeger wenden. Er kann die Emissionswerte der Anlage ermitteln. Die Kosten dafür muss der Eigentümer freilich selbst übernehmen. Eine kleine Ausnahme von den strengeren neuen Abgasgrenzwerten gibt es allerdings: für „Oldtimer“.

Wer mit einem historischen Ofen oder Ofenkamin heizt, ist von der Regelung ausgenommen. Das gilt auch, wenn keine andere Heizmöglichkeit besteht oder beim Kochen ein historischer Herd zum Einsatz kommt. Als „historisch“ gelten dabei all jene Geräte, die vor dem Jahr 1959 entstanden sind. In jedem Fall gilt: Wer sich für eine Modernisierung seines Holzofens entscheidet, muss einen eingetragenen Ofenbau-Meisterbetrieb damit beauftragen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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