NRW: Bauministerin bringt Solarpflicht für Parkplätze ins Gespräch

Sollten Bauherren größerer Parkplätze dazu verpflichtet werden, sie mit Solaranlagen zu überdachen? Diese Idee hat die NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in die politische Diskussion gebracht. Aus Sicht der Haus- und Grundeigentümer eine nachvollziehbare, aber noch nicht ganz zu Ende gedachte Idee. Überhaupt sind Förderung und Freiwilligkeit besser als Zwang.

Parkplatz mit Solardächern: Bald in NRW Pflicht?

Sollten Bauherren größerer Parkplätze dazu verpflichtet werden, sie mit Solaranlagen zu überdachen? Diese Idee hat die NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in die politische Diskussion gebracht. Aus Sicht der Haus- und Grundeigentümer eine nachvollziehbare, aber noch nicht ganz zu Ende gedachte Idee. Überhaupt sind Förderung und Freiwilligkeit besser als Zwang.

Düsseldorf. Wer in NRW einen neuen, offenen Parkplatz mit mehr als 25 Stellplätzen baut, soll ihn künftig mit Solarpanelen überdachen müssen. Eine solche neue Vorschrift hat jedenfalls NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ins Gespräch gebracht. Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch (2. Dezember 2020) erklärte Scharrenbach, riesige „Beton-Wüsten“ – etwa vor Supermärkten – sollten dadurch wenigstens einen Nutzen für die Gesellschaft erfüllen.

Die Photovoltaik-Anlagen sieht Scharrenbach als ein Mittel gegen sommerliche Hitzeinseln vor allem in Städten. Immerhin könnten die Solarpanele Wärme aufnähmen und Schatten spenden. Außerdem ließen sie sich mit Ladestationen für Elektro-Autos verbinden. Die Idee möchte die Ministerin im Rahmen der Anpassung der Landesbauordnung umsetzen. Dem Entwurf der Reform hat das Landeskabinett bereits zugestimmt, sie soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Interessante Idee, aber noch nicht durchdacht

Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen reagierte zurückhaltend auf die Pläne der Ministerin. Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya erklärte in der Rheinischen Post: „Diese geplante Photovoltaik-Anlagen-Pflicht kommt sehr überraschend. Die Vorgabe war nicht im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehen.“ Die Idee hält Amaya grundsätzlich für interessant, gab aber auch zu bedenken: „Eine pauschale Festlegung auf Solaranlagen halten wir jedoch für schwierig.“

Er verwies darauf, dass auch Bäume Schatten spenden und Wärme aufnehmen können. Zusätzlich filtern sie Feinstaub aus der Luft und erzeugen Sauerstoff, was dem Stadtklima gut bekommt – zum Wohl von Natur und Gesellschaft. Außerdem erklärte Amaya den Lesern der Rheinischen Post die praktischen Hürden des Vorschlags: „Nicht jeder Parkplatz ist aufgrund der Lage zudem für Photovoltaik-Anlagen geeignet.“

Förderung effektiver als Pflicht

Nicht zuletzt zweifelt Haus & Grund Rheinland Westfalen – wie bei manchen anderen Regelungen auch – am Sinn einer verpflichtenden Regelung. „Investoren könnten geneigt sein, auf mehr als 25 Parkplätze zu verzichten, um der Pflicht zu entgehen“, wie Amaya dem Blatt sagte. „Sofern auch Parkflächen von Wohnanlagen betroffen sein sollten, würde eine entsprechende Pflicht die Baukosten für den Wohnungsneubau erhöhen.“

So gesehen sei es vielversprechender, mit Fördermitteln die freiwillige Errichtung von Solaranlagen auf Parkplätzen anzuregen. Schon heute gibt es in NRW wie berichtet ein Förderprogramm, das privaten Eigentümern die Einrichtung einer intelligenten Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage und einem Stromspeicher finanzieren hilft. „Eine Erweiterung auf Eigentümer und Bauherren von größeren Objekten wie Supermärkten könnten wir uns durchaus als hilfreich vorstellen“, meint Erik Uwe Amaya.

Solarstrom ja – aber Begrünung ist auch wichtig

Schließlich sei auch ein Mix aus Bäumen und PV-Anlagen für Parkplätze überlegenswert. „Nachbarn möchten sicher nicht nur auf blendende Solarpanels schauen“, sagte Amaya in der Rheinischen Post. Eine Aussage, die noch einen weiteren Hintergrund hat: Die Rechtsprechung duldet erfahrungsgemäß keine Solaranlagen, von denen die Nachbarn geblendet werden. Ein entsprechendes Urteil ist hier nachzulesen.

Daneben ist eine Begrünung aber auch aus ökologischer Sicht vorteilhaft. Das weiß auch Bauministerin Scharrenbach. Immerhin soll die Novelle der Bauordnung auch noch deutlicher als bisher klarstellen, dass Vorgärten zu begrünen und wasseraufnahmefähig zu gestalten sind. Künftig soll im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden, ob Vorgärten wirklich begrünt werden. Schottergärten sollen so erst gar nicht entstehen.

Haus & Grund Rheinland Westfalen erkennt den hohen Wert von begrünten Vorgärten an und wirbt auch aktiv dafür – etwa durch seine Beteiligung an der Aktion „Rettet den Vorgarten“. So können die Folgen von Starkregen vermindert, Hitzeinseln in Städten vermieden und Lebensräume für Insekten erhalten werden. „Eine bauordnungsrechtliche Pflicht sehen wir jedoch kritisch. Wir sprechen uns auch in diesem Punkt für Freiwilligkeit durch Aufklärung und Förderung aus“, wie Erik Uwe Amaya betont.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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