Neuer Landesentwicklungsplan soll Wohnungsbau erleichtern

Der Neubau von Wohnraum in NRW hinkt dem Bedarf hinterher – vor allem deshalb, weil es an Bauland mangelt. Die Grundstücksknappheit treibt außerdem die Preise in die Höhe. Um gegenzusteuern, gibt die Landesregierung den Kommunen jetzt mehr Spielraum für die Ausweisung neuer Bauflächen. Sie passt den Landesentwicklungsplan an – die konkreten Änderungen sind jetzt beschlossen.

Der Neubau von Wohnraum in NRW hinkt dem Bedarf hinterher – vor allem deshalb, weil es an Bauland mangelt. Die Grundstücksknappheit treibt außerdem die Preise in die Höhe. Um gegenzusteuern, gibt die Landesregierung den Kommunen jetzt mehr Spielraum für die Ausweisung neuer Bauflächen. Sie passt den Landesentwicklungsplan an – die konkreten Änderungen sind jetzt beschlossen.

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen ändert seinen Landesentwicklungsplan (LEP) – diesen Beschluss hatte das Kabinett schon letzten April gefasst. Nachdem mehr als 700 Stellungnahmen von Bürgern, Fachbehörden, Kommunen, Unternehmen und Verbänden ausgewertet wurden, hat die Landesregierung nun die konkreten Anpassungen beschlossen. Das hat das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium jetzt mitgeteilt.

Der Landesentwicklungsplan bildet die Grundlage für die Raumplanung in Nordrhein-Westfalen. Er regelt unter anderem, wo in Zukunft Wohnsiedlungen oder Gewerbeflächen entwickelt werden können – aber beispielsweise auch, welchen Abstand Windkraftanalgen zu Wohngebieten einhalten müssen. Mit den jetzt beschlossenen Änderungen am LEP soll es Kommunen leichter fallen, neue Flächen etwa für Wohnbebauung auszuweisen. Wie berichtet ist die Grundstücksknappheit ein zentraler Grund für den Wohnungsmangel in Teilen von NRW.

Mehr Flexibilität bei Ausweisung von Bauland

Dabei bekommen die Städte und Gemeinden mehr Flexibilität um auf vorhergesagtes Bevölkerungswachstum zu reagieren und schneller Bauland für Wohnraum oder auch für Gewerbe bereitzustellen. Außerdem sollen Gewerbebetriebe besser erweitert werden können. Kommunen wird es damit erleichtert, wichtige Arbeitgeber am Ort zu halten. Ein Erhalt der Arbeitsplätze vor Ort kann dazu beitragen, auch das Wohnen in Orten auf dem Land attraktiv zu halten und den Wegzug von Menschen in die Städte zu bremsen.

Außerdem fällt die umstrittene 5-Hektar-Regelung weg. Bislang war im Landesentwicklungsplan das Ziel festgeschrieben, das tägliche Wachstum von Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW bis zum Jahr 2020 auf 5 Hektar zu begrenzen. Der Wert ging weit über das Nachhaltigkeitsziel des Bundes hinaus, das eine Begrenzung auf 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 vorsieht. Wegen seiner bremsenden Wirkung unter anderem für die Vergabe von Bauland für den Wohnungsbau wird das 5-Hektar-Ziel jetzt gestrichen.

Windräder müssen sich von Wohnbebauung fern halten

Die Landesregierung werde alternative Maßnahmen entwickeln, um für Flächensparsamkeit zu sorgen und das Ziel des Bundes bis 2030 zu erreichen. Eine weitere Änderung am LEP betrifft die Windkraft. Windräder müssen künftig soweit möglich einen Abstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung einhalten. Ziel sei ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und einem verantwortungsvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien, wie das Wirtschaftsministerium schreibt.

„Mit der LEP-Änderung ermöglichen wir wirtschaftliches Wachstum und Flexibilität bei der Baulandausweisung“, zeigte sich NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) mit den Änderungen zufrieden. Auch Haus & Grund Rheinland Westfalen bewertet die Änderungen positiv. Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya sagte: „Wir begrüßen die Anpassungen am Landesentwicklungsplan. Damit können dringend benötigte Flächen für Wohnungsbau bereitgestellt werden.“  Bevor der geänderte Landesentwicklungsplan in Kraft treten kann, muss der Landtag noch darüber abstimmen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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