Mieterschutzverordnung: Regierung bricht Wahlversprechen

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat gestern (2. April 2020) eine neue Mieterschutzverordnung angekündigt. Sie soll die gescheiterte Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfristverordnung fortschreiben. Haus & Grund Rheinland Westfalen bedauert die Abkehr der Regierung von ihren Wahlversprechen – entgegen gutachterlichen Rats.

Pressekonferenz: NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) stellt Mieterschutzverordnung vor (Foto: Screenshot Livestream MHKBG).

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat gestern (2. April 2020) eine neue Mieterschutzverordnung angekündigt. Sie soll die gescheiterte Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfristverordnung fortschreiben. Haus & Grund Rheinland Westfalen bedauert die Abkehr der Regierung von ihren Wahlversprechen – entgegen gutachterlichen Rats.

Düsseldorf. Ab dem 1. Juli soll in Nordrhein-Westfalen eine neue Mieterschutzverordnung gelten. Damit schreibt das Land die Mietpreisbremse für weitere fünf Jahre fort. Sie soll in immer noch 18 Städten gelten – bisher sind es 22. Zugleich verlängert die Reform die Absenkung der Kappungsgrenze für Mietanpassungen im bestehenden Mietverhältnis um weitere fünf Jahre. Das hat NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) gestern (2. April 2020) auf einer Pressekonferenz mitgeteilt.

Auch die Kündigungssperrfristverordnung, die beim Erwerb vermieteter Eigentumswohnungen greift, soll um fünf Jahre verlängert werden. Lediglich die Umwandlungsverordnung – welche die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren sollte – wird nicht verlängert. Sie ist bereits zum 28. März 2020 ausgelaufen und wurde bislang nur in zwei NRW-Kommunen genutzt – und selbst dort gab es nie eine Veranlassung zu ihrer Anwendung.

Koalitionsvertrag und Wahlversprechen gebrochen

„Mit der angekündigten Mieterschutzverordnung bricht die Landesregierung ein wichtiges Wahlversprechen. Sie handelt gegen ihren Koalitionsvertrag, obwohl sich die Situation auf den Wohnungsmärkten seit dem Start der NRW-Koalition nicht verändert hat“, stellt Konrad Adenauer bedauernd fest. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert: „Das Land hatte die Wirksamkeit der bestehenden Verordnungen zum Mietrecht durch ein Gutachten prüfen lassen. Es ist unverständlich, warum man die Ergebnisse des Gutachtens jetzt ignoriert.“

Das Gutachten hatte festgestellt, dass die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen wirkungslos geblieben ist und ihre Abschaffung empfohlen. Sollte man sich doch für eine Fortführung entschließen, empfahl man eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren. „Nun will NRW die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern. Das ist nicht nachzuvollziehen – zumal die Corona-Pandemie den Mietenanstieg jetzt ohnehin erst mal gestoppt hat“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „In jedem Fall ist diese Maßnahme kein gutes Signal, um das Interesse am Anbieten von Mietwohnungen zu erhöhen.“

Verdrängung selbstnutzender Eigentümer als Ziel

Neben der fortgesetzten Regulierung der Mietpreise bei Neuvermietung durch die Mietpreisbremse sowie in bestehenden Mietverhältnissen durch die abgesenkte Kappungsgrenze will die Regierung auch die Kündigungssperrfristverordnung um fünf Jahre verlängern. Das solle Mieter zielgenau schützen und Selbstnutzer verdrängen.

„Für manche Käufer von Eigentumswohnungen wird es bis zu acht Jahre dauern, bis sie selbst einziehen können. Die gesetzlichen drei Jahre würden völlig ausreichen. Wer ins Eigentum zieht, macht außerdem eine Mietwohnung frei“, betont Amaya. Und: „Künftig soll die Regierung regelmäßig über die Wirksamkeit der Mieterschutzmaßnahmen berichten. Da man schon jetzt wirkungslose Maßnahmen fortsetzt, wird das auch nichts bringen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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