Klimaschutz: Kabinett beschließt Sofortprogramm, Vermieter atmen vorerst auf

Mit einem Sofortprogramm will der Bund dafür sorgen, dass die gerade erst verschärften Klimaziele auch erreicht werden. Über das Programm war heftig gestritten worden – unter anderem wollte die SPD erreichen, dass Vermieter die CO2-Kosten für die Heizung ihrer Mieter mittragen müssen. Das ist nun vom Tisch – auch dank Haus & Grund. Ein Überblick über das, was das Kabinett jetzt beschlossen hat.

Mit einem Sofortprogramm will der Bund dafür sorgen, dass die gerade erst verschärften Klimaziele auch erreicht werden. Über das Programm war heftig gestritten worden – unter anderem wollte die SPD erreichen, dass Vermieter die CO2-Kosten für die Heizung ihrer Mieter mittragen müssen. Das ist nun vom Tisch – auch dank Haus & Grund. Ein Überblick über das, was das Kabinett jetzt beschlossen hat.

Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern (23. Juni 2021) das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 beschlossen. Es umfasst Ausgaben in Höhe von rund acht Milliarden Euro, vor allem zur Förderung der Energiewende im Gebäudebereich. Durch das Programm soll es möglich werden, die gerade erst verschärften Klimaziele Deutschlands auch tatsächlich zu erreichen. Vermieter können zunächst aufatmen: Die umstrittene Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern ist in dem Beschluss nicht enthalten.

Wie berichtet sollten nach einem Kabinettsbeschluss vom Mai dieses Jahres die Vermieter die Hälfte der Heizkosten übernehmen, die den Mietern durch die Einführung der CO2-Bepreisung zusätzlich entstehen. Die gesamte Haus & Grund-Organisation war auf allen Ebenen gegen den Plan Sturm gelaufen – mit Erfolg. Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hat inzwischen klar gemacht, dass sie diesem Teil des Plans nicht zustimmen würde. Daher hat das Kabinett die Kostenüberwälzung auf die Vermieter nun aus dem Programm gestrichen.

CO2-Preis wird nicht auf Vermieter abgewälzt

„Das ist ein wichtiges Signal für funktionierenden Klimaschutz“, kommentiert Erik Uwe Amaya diese Entwicklung. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen stellt fest: „Wenn die Mieter den CO2-Preis nicht selbst tragen müssen, heizen sie mehr und machen damit Einsparungseffekte durch modernere Heizungen wieder zunichte.“ Hätten Vermieter dagegen die CO2-Bepreisung mitfinanzieren müssen, hätte gerade privaten Kleinvermietern vielfach das Geld für energetische Modernisierungen gefehlt.

Das konnte nun dank dem politischen Engagement von Haus & Grund verhindert werden. Auch die zwischenzeitlich angedachte Solarpflicht für Dächer ist ebenso vom Tisch wie die geplante Anhebung der energetischen Standards für Neubauten auf das Niveau des KfW-Standards Effizienzhaus 40. Davon wären auch Bestandsgebäude betroffen gewesen, bei denen eine Dachsanierung angestanden hätte. Haus & Grund hatte hier öffentlich darauf aufmerksam gemacht, dass solche Maßnahmen das Bauen und Wohnen massiv verteuern würden.

4,5 Milliarden Euro für Energiewende im Gebäudesektor

Vielmehr enthält das Sofortprogramm jetzt eine finanzielle Förderung für energieeffiziente Gebäude in Höhe von 4,5 Milliarden Euro, die in den Jahren 2022 und 2023 fließen sollen. Dabei geht es insbesondere um die Sanierung von Bestandsgebäuden. Ab 2023 soll es keine Fördermittel mehr geben für Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen laufen. Hybridmodelle bleiben also entgegen erster Pläne förderfähig. Zusätzlich sind über die nächsten vier Jahre 800 Millionen Euro für klimaneutralen sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

Dabei geht es sowohl um energetisch hochwertigen Neubau, als auch um Modernisierungen im Sozialwohnungsbestand. Geplant ist außerdem, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schon nächstes Jahr auf möglichen Änderungsbedarf hin zu überprüfen. Das war eigentlich erst für 2023 vorgesehen. Im Rahmen der Überprüfung wird es unter anderem darum gehen, welche energetischen Standards für Neubauten zukünftig gelten sollen. Konkrete Vorgaben dazu hat man im Sofortprogramm allerdings noch nicht vorgegeben.

Noch nichts in trockenen Tüchern: Bundestagswahl entscheidend

Der Bundestag wird das Sofortprogramm allerdings erst im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutieren und beschließen – und die fallen bereits in die neue Legislaturperiode. Angesichts der dann möglicherweise anderen Mehrheitsverhältnisse ist also völlig offen, ob das Sofortprogramm in der jetzt vom Kabinett beschlossenen Form jemals kommen wird. Das bedeutet auch: Sollten die Grünen an einer neuen Bundesregierung beteiligt sein, müssen Vermieter wohl wieder zittern, ob nicht doch noch die Heizkosten der Mieter teilweise auf sie abgewälzt werden.

„Mit dem jetzt beschlossenen Sofortprogramm ist das politische Ringen um die Gestaltung der Energiewende im Gebäudebereich noch längst nicht zu Ende“, fasst Erik Uwe Amaya zusammen. „Wir werden uns daher weiterhin sehr aktiv dafür einsetzen, dass die Interessen der Eigentümer und Vermieter beim Klimaschutz gewahrt werden. Bezahlbarer Neubau muss möglich und die Investition in Mietwohnraum rentabel bleiben.“ Dabei hätten die Bürger mit ihrer Wahlentscheidung im September die Verantwortung für eine entscheidende Weichenstellung.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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