Kabinett beschließt Grundsteuer-Reform – mit Öffnungsklausel

Das Bundeskabinett hat einen Reformentwurf für die Grundsteuer beschlossen – nach langem Gezerre soll es jetzt schnell gehen. Der Beschluss sieht ein wertabhängiges Modell vor, wie es Bundesfinanzminister Scholz (SPD) geplant hat. Allerdings sollen die Länder über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit bekommen, ihre eigene Berechnungsmethode einzuführen.

Lichtblick aus dem Bundeskanzleramt: Das Bundeskabinett hat die umstrittene Grundsteuer-Reform beschlossen und will den Ländern Abweichungen davon ermöglichen.

Das Bundeskabinett hat einen Reformentwurf für die Grundsteuer beschlossen – nach langem Gezerre soll es jetzt schnell gehen. Der Beschluss sieht ein wertabhängiges Modell vor, wie es Bundesfinanzminister Scholz (SPD) geplant hat. Allerdings sollen die Länder über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit bekommen, ihre eigene Berechnungsmethode einzuführen.

Düsseldorf/Berlin. Das Bundeskabinett hat am Freitag im Umlaufverfahren die Reform der Grundsteuer beschlossen. Entscheidend dabei ist: Der Beschluss sieht eine sogenannte Öffnungsklausel vor. Sie ermöglicht es den Ländern künftig, von den Bundesregelungen zur Berechnung der Grundsteuer abzuweichen. Jedes Land kann damit also seine eigene Erhebungsmethode für die Grundsteuer einführen.

Diese Regelung macht allerdings eine Grundgesetzänderung nötig. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die GroKo ist für diesen Teil der Reform also auf der Stimmen der Opposition angewiesen. Trotzdem stehen die Chancen für solch eine Regelung nicht schlecht. Immerhin hatten auch Oppositionspolitiker die Grundsteuer-Pläne der Bundesregierung immer wieder kritisiert. Vor allem Bayern hatte auf einer Öffnungsklausel bestanden – wie berichtet betrachtet die Staatsregierung in München das Reformvorhaben des Bundes als zu bürokratisch.

NRW sollte flächenbasierte Grundsteuer einführen

Bayern möchte die Grundsteuer vielmehr allein nach der Fläche erheben. Dieser Meinung aus Bayern kann Haus & Grund Rheinland Westfalen nur zustimmen. Konrad Adenauer, Präsident des Landesverbandes, empfiehlt: „Wenn die Öffnungsklausel beschlossene Sache ist, sollte Nordrhein-Westfalen unbedingt davon Gebrauch machen. Wir raten der Landesregierung, eine Grundsteuer einzuführen, die sich nur auf Grundlage der Grundstücks- und Wohnfläche berechnet.“

Dieses sogenannte Flächenmodell favorisiert übrigens nicht nur die Bayerische Staatsregierung, es ist auch die Empfehlung aus der Wissenschaft für die reformierte Grundsteuer. „Das Flächenmodell wäre einfach, unbürokratisch und gerecht“, bringt es Erik Uwe Amaya auf den Punkt. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen betont: „Eine flächenbasierte Grundsteuer würde eine starke zusätzliche Belastung von Eigentümern und Mietern vermeiden und trotzdem die Einnahmesituation der öffentlichen Kassen verbessern. Denn der öffentlichen Hand bliebe ein riesiger bürokratischer Mehraufwand erspart.“

Reformplan der Bundesregierung für die Grundsteuer zu bürokratisch

Das von Bundesfinanzminister Scholz (SPD) favorisierte und nunmehr auch vom Bundeskabinett beschlossene, wertabhängige Reform-Modell würde dagegen auch Miethöhen und Grundstückswerte mit einbeziehen. Das würde eine regelmäßige Neubewertung aller 35 Millionen Wohnimmobilien in Deutschland nötig machen und tausende zusätzliche Finanzbeamte beschäftigen.

Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte schon in seinem Gespräch mit NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) vor gut zwei Wochen geraten, NRW sollte sich für die Öffnungsklausel einsetzen und anschließend auch von ihr Gebrauch machen. Die Politik steht beim Thema Grundsteuer unter Zeitdruck: Bis Ende des Jahres verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Reform, sonst entfällt die Steuer und damit eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Der Kabinettsbeschluss soll daher schon diese Woche in den Bundestag eingebracht werden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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