Große Koalition erzielt Einigung beim Mietrecht

Morgen debattiert der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Mietrechtsanpassungsgesetz. Dazu hat die GroKo sich auf einen Änderungsantrag am bisherigen Entwurf geeinigt. Allerdings bleibt es in dem Kompromiss bei einer Verschärfung der Mietpreisbremse – hinzu kommt eine Ausweitung der gedeckelten Modernisierungsumlage auf das ganze Bundesgebiet. Haus & Grund Rheinland sieht das kritisch.

Im Bundestag dreht sich morgen die Debatte um das Mietrechtsanpassungsgesetz.

Morgen debattiert der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Mietrechtsanpassungsgesetz. Dazu hat die GroKo sich auf einen Änderungsantrag am bisherigen Entwurf geeinigt. Allerdings bleibt es in dem Kompromiss bei einer Verschärfung der Mietpreisbremse – hinzu kommt eine Ausweitung der gedeckelten Modernisierungsumlage auf das ganze Bundesgebiet. Haus & Grund Rheinland sieht das kritisch.

Düsseldorf. Die Große Koalition hat vor der morgigen Bundestagsdebatte eine Einigung zur Änderung am Mietrecht erzielt. „Für private Vermieter sind dabei Verschärfungen hinzugekommen“, stellt Erik Uwe Amaya fest. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland sieht vor allem die geplante Absenkung der Modernisierungsumlage kritisch: „Ursprünglich sollte die auf 8 Prozent begrenzte Modernisierungsumlage nur in angespannten Wohnungsmärkten gelten, die von den Ländern festgelegt werden. Künftig soll sie jetzt bundesweit gelten“, erklärt Amaya.

Bisher dürfen Vermieter 11 Prozent Modernisierungsmieterhöhung verlangen. Zukünftig gilt außerdem: Maximal um 3 Euro pro Quadratmeter darf die Miete in sechs Jahren wegen Modernisierungen angehoben werden. Doch auch das wird jetzt noch verschärft: Liegt die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, sind höchstens 2 Euro erlaubt.

Amaya kritisiert: „Diese Regelung trifft besonders die Vermieter, die in der Regel sehr günstige Mieten verlangen – oft auch deshalb, weil sie über viele Jahre hinweg auf Mietanpassungen verzichten. Wenn sie modernisieren müssen, werden sie dabei in Zukunft für ihre niedrige Miete bestraft.“ Durch diese Neuregelung würden Modernisierungen für private Vermieter bundesweit erheblich erschwert, gibt Amaya mit Blick auf die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu bedenken. Sehr positiv sei lediglich die geplante Vereinfachung für kleine Modernisierungen zu bewerten, die vor allem Haus & Grund Deutschland durchsetzen konnte.

Auch die Verschärfung der Mietpreisbremse kommt

Auch die Verschärfung der Mietpreisbremse soll kommen – hieran hat die Einigung der Koalition nichts geändert. So müssen Vermieter künftig einen neuen Mieter über die Vormiete informieren. Wenn der neue Mieter die verlangte Miete für höher als zulässig hält, muss er dafür künftig keine Begründung mehr liefern – eine sogenannte einfache Rüge genügt.

Immerhin: Wenn der Vermieter aufgrund von Ausnahmetatbeständen eine höhere Miete verlangt – etwa, weil die Miete für die Wohnung schon ein Jahr vor Vertragsabschluss mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag – muss der Mieter seine Rüge künftig ausführlich begründen. Nach einer Frist von zwei Jahren können sich Vermieter erneut auf den Ausnahmetatbestand berufen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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