Gericht verwehrt Eigenbedarfskündigung am Wohnort verwurzelter Seniorin

An die Zukunft denken und eine Wohnung auf Vorrat kaufen, die man vermieten und später bei Bedarf selbst nutzen kann – diesen Ansatz verfolgen nicht wenige Eigentümer. Doch es kann im Zweifel sehr schwierig werden, selbst in sein Eigentum einzuziehen: Eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen ist nicht leicht und kann viele Jahre dauern. Das zeigt ein aktueller Fall aus Berlin.

An die Zukunft denken und eine Wohnung auf Vorrat kaufen, die man vermieten und später bei Bedarf selbst nutzen kann – diesen Ansatz verfolgen nicht wenige Eigentümer. Doch es kann im Zweifel sehr schwierig werden, selbst in sein Eigentum einzuziehen: Eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen ist nicht leicht und kann viele Jahre dauern. Das zeigt ein aktueller Fall aus Berlin.

Berlin. Hohes Alter allein reicht nicht als Grund, um sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich entschieden (Urteil vom 03.02.2021, Az.: VIII ZR 68/19). Damit verwies Karlsruhe den Fall zur abschließenden Entscheidung an das Landgericht Berlin zurück. Doch dessen Entscheidung überrascht jetzt: Ein alter und an seinem Wohnort verwurzelter Mieter könne nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden – selbst wenn keine wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen (Urteil vom 25.05.2021, Az.: 67 S 345/18). Eine erneute Revision vor dem BGH wurde nicht zugelassen.

Wie berichtet dreht sich der Streit um eine fast 90 Jahre alte und inzwischen verwitwete Mieterin aus Berlin. Sie und ihr Ehemann hatten eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten und sich geweigert, auszuziehen. Das Paar lebte zum Zeitpunkt der Kündigung bereits seit 18 Jahren in der Wohnung. Sie sei in diesem Kiez verwurzelt, ihre finanziellen Mittel eingeschränkt und ihr Gesundheitszustand schlecht, brachte die alte Dame vor. Die Vermieterin verklagte die Frau auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Landgericht Berlin entschied, der Mieterin könne aufgrund ihres hohen Alters nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.

Landgericht stellt sich gegen Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte das Urteil: Allein das Alter könne eine Eigenbedarfskündigung nicht aufhalten. Das Gericht müsse auch die Lebensplanung der Vermieterin respektieren und bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Außerdem müsse das Landgericht ein Gutachten einfließen lassen, welches das Amtsgericht hatte anfertigen lassen. Es hatte untersucht, welchen Einfluss der Verlust der gewohnten Umgebung auf die Mieterin hätte. Auch die Tatsache, dass in Berlin nunmehr der Mietendeckel gilt und die Angaben der Mieterin zu ihren Bemühungen bei der Wohnungssuche müssten in die Entscheidung einfließen.

Damit bekam das Landgericht den Fall erneut vorgelegt – und urteilte vergleichbar wie beim ersten Mal, wies die Berufung der Vermieterin ab. Begründung: Einer so alten und in ihrem Wohnort verwurzelten Mieterin könne nicht gekündigt werden. Die Verwurzelung am Wohnort wurde allein mit der langen Dauer des Mietverhältnisses begründet. Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Mieterin so erheblich sind, wie vom Amtsgericht seinerzeit angenommen, ließ das Landgericht dahinstehen. Auch so hielt das Gericht die Folgen eines Umzugs für die Mieterin für so schwerwiegend, dass dadurch ihre Menschenwürde verletzt werde.

Eigentümerin bleibt ihr Eigentum wohl verwehrt

Die wird durch Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert. Dahinter müssten die Interessen der Vermieterin zurücktreten, befand das Landgericht. Vergleichbar schwerwiegende Interessen bei der Vermieterin sah das Gericht nämlich nicht. Sie wolle ihre eigene Wohnung nur selbst bewohnen, um einen Komfortzuwachs zu genießen und unerhebliche wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Eine weitergehende Abwägung der Interessen beider Seiten hielt das Gericht daher nicht für notwendig.

Da eine erneute Revision nicht zugelassen wurde, bleibt der Vermieterin höchstens noch der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde. Ob die dafür nötige Beschwer von mehr als 20.000 Euro hier erreicht wird, ist ungewiss. Entscheiden müsste darüber der BGH. So ist es gut möglich, dass der Eigentümerin trotz jahrelangem Rechtsstreit nichts anderes übrig bleibt, als das Ableben der Mieterin abzuwarten. Das Urteil zeigt in seltener Deutlichkeit, wie weit die Meinungen der Gerichte beim Thema Eigenbedarf auseinander gehen und wie lang sich die Verfahren hinziehen können. Für viele Eigentümer sind das ernüchternde Erkenntnisse.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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