Flutschäden: Wiederaufbau-Hilfe für Hauseigentümer beschlossen

Viele Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen haben sehnlichst auf diese Nachricht gewartet: Der Bund hat ein Milliardenpaket für den Wiederaufbau nach dem Juli-Hochwasser beschlossen. Aus dem neuen Sondervermögen sollen auch Eigentümer hohe Summen für den Wiederaufbau ihrer Gebäude erhalten. Die Bauarbeiten können laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sofort starten.

Schwere Schäden in NRW: Die Fluten haben wie hier in Bad Münstereifel viele Gebäude beschädigt oder zerstört. Jetzt helfen Bund und Land beim Wiederaufbau.

Viele Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen haben sehnlichst auf diese Nachricht gewartet: Der Bund hat ein Milliardenpaket für den Wiederaufbau nach dem Juli-Hochwasser beschlossen. Aus dem neuen Sondervermögen sollen auch Eigentümer hohe Summen für den Wiederaufbau ihrer Gebäude erhalten. Die Bauarbeiten können laut Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sofort starten.

Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern (18. August 2021) umfangreiche Hilfen für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten beschlossen. Es wird ein Sondervermögen gebildet: Der Bund bringt 16 Milliarden Euro in den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ ein. Davon dienen zwei Milliarden Euro dem Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur des Bundes wie Autobahnen und Eisenbahntrassen. Die restlichen 14 Milliarden Euro dienen dem Wiederaufbau in den Ländern – die Länder geben ihrerseits zusammen 14 Milliarden Euro hinzu.

Insgesamt stehen damit 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau bereit. Während der Bund sofort in den Fonds einzahlt, fließen die Mittel der Länder über einen Zeitraum von 30 Jahren durch eine geänderte Verteilung des Umsatzsteueraufkommens in den Fonds. Das Sondervermögen soll helfen, die großen Flutschäden von Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und Stiftungen zu beheben. Zugleich soll die Infrastruktur von Bund, Ländern und Gemeinden repariert beziehungsweise wieder aufgebaut werden.

Aufbauhilfe von 80 Prozent für Hauseigentümer

Ein entsprechendes Gesetz soll schnellstmöglich verabschiedet werden. Wie die Mittel auf die betroffenen Länder verteilt werden und nach welchen Fördergrundsätzen sie an die Betroffenen fließen, steht noch nicht fest. Dazu wird nach der Verabschiedung des Gesetzes eine Verordnung erlassen, die Bund und Länder einvernehmlich erarbeiten wollen. Klar ist jedoch: Privathaushalte sollen eine Aufbauhilfe für solche Schäden bekommen, die nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind.

Von der Flut geschädigte Hauseigentümer sollen die Ausgaben für den Wiederaufbau ihrer Häuser zu 80 Prozent aus dem Fonds erstattet bekommen. In Härtefällen ist auch eine hundertprozentige Übernahme der Wiederaufbaukosten vorgesehen – wobei noch nicht bekannt ist, was genau als Härtefall definiert werden wird. Ebenfalls unklar ist bislang, ob neben selbstnutzenden Eigentümern und als Unternehmer geltenden Vermietern auch private Kleinvermieter, die als Verbraucher gelten, die Hilfsgelder bekommen.

Antragstellung noch nicht möglich

Eine Klarstellung hierzu war bis Redaktionsschluss dieses Artikels nicht zu bekommen. Die Landesregierung ist sich nach eigenen Angaben der Problematik bewusst, wartet allerdings noch auf Informationen aus Berlin. Haus & Grund Rheinland Westfalen setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass private Kleinvermieter nicht vergessen werden. Wie hoch die Schäden durch das Juli-Unwetter sind, ist unterdessen immer noch nicht bekannt. Die Verwüstungen sind so groß, dass ihre Erfassung noch nicht abgeschlossen ist. Versicherer rechnen inzwischen jedoch mit versicherten Schäden von 5,7 Milliarden Euro – noch mehr, als zunächst befürchtet.

Die NRW-Landesregierung begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) richtete eine Botschaft an die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen: „Wer mit dem Wiederaufbau bereits anfängt, bevor er den Bewilligungsbescheid erhält, wird bei berechtigtem Anspruch keinen Nachteil haben. Für die Aufnahme einer solchen Regelung habe ich mich stark gemacht.“ Zudem versprach er, das Land werde eine schnelle und unbürokratische Auszahlung gewährleisten.

Derzeit (Stand: 19. August 2021) können die Hilfsgelder noch nicht beantragt werden. Die Landesregierung ist noch dabei, das Antragsverfahren vorzubereiten.

Ergänzung vom 20. August 2021:

Das Land NRW plant, die Wiederaufbauhilfe auch privaten Vermietern zur Verfügung zu stellen, die als Verbraucher gelten. Eine entsprechende Klarstellung soll in den Förderrichtlinien gemacht werden. Das hat der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen aus gut unterrichteten Kreisen im zuständigen Ministerium erfahren.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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