Beschlossene Sache: Das bringt die neue Bauordnung für NRW

Als die neue NRW-Landesregierung vor einem Jahr ihre Arbeit aufnahm, verhängte sie zuerst ein Moratorium für die neue Bauordnung. Die war im Dezember 2016 von der Vorgängerregierung beschlossen worden und drohte den Neubau zu bremsen. Die neue schwarz-gelbe Koalition machte sich sofort an die Verbesserung der Reform. Jetzt ist das Werk vollbracht – ab 2019 gilt eine neue Bauordnung in NRW.

Als die neue NRW-Landesregierung vor einem Jahr ihre Arbeit aufnahm, verhängte sie zuerst ein Moratorium für die neue Bauordnung. Die war im Dezember 2016 von der Vorgängerregierung beschlossen worden und drohte den Neubau zu bremsen. Die neue schwarz-gelbe Koalition machte sich sofort an die Verbesserung der Reform. Jetzt ist das Werk vollbracht – ab 2019 gilt eine neue Bauordnung in NRW.

Düsseldorf. Es ist vollbracht: Nordrhein-Westfalen hat eine neue Landesbauordnung. Der Landtag hat das Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG) gestern beschlossen. In Kraft treten wird das reformierte Bauordnungsrecht zum 1. Januar 2019. Es soll ein Klima für mehr Neubau im Land schaffen. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) äußerte sich optimistisch: „Das neue Gesetz lichtet den Bürokratiedschungel, kappt unnötige Baukostensteigerungen und schafft Raum für barrierefreies Wohnen. Eine solch umfassende Änderung der Landesbauordnung hat es seit Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen nicht gegeben.“

Die konkreten Veränderungen durch die Reform sind in der Tat zahlreich. Beispielsweise wird die Innenverdichtung der Städte gefördert: Die Nachverdichtung, die Aufstockung und der Ausbau von Wohngebäuden sind künftig leichter möglich. Das Abstandsflächenrecht wird reformiert und erlaubt künftig eine dichtere Bebauung. Damit soll insbesondere der Grundstücksknappheit in den Großstädten und Ballungsräumen begegnet werden.

Geschosswohnungsbau wird barrierefrei

Außerdem macht die neue Landesbauordnung für den Geschosswohnungsbau ein barrierefreies Bauen zum Standard. Alle Etagenwohnungen (Gebäudeklasse 3 und höher) müssen künftig barrierefrei geplant werden. Im Gegenzug entfällt die im rot-grünen Reformwerk vorgesehene feste Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen. „Diese Quote hätte dazu geführt, dass der Neubau viel teurer geworden und am Bedarf vorbei gegangen wäre“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland.

Das Land wird dafür sorgen, dass einheitliche Anforderungen für die Barrierefreiheit gegeben sind. Dafür wird NRW als letztes deutsches Bundesland die einschlägigen DIN-Normen für barrierefreies Bauen durch Verwaltungsvorschriften als technische Baubestimmungen einführen. Schließlich kann nur dann barrierefrei gebaut werden, wenn genau definiert ist, was denn eigentlich barrierefrei sein soll.

Freistellungsverfahren bleibt erhalten

Außerdem bleibt in der neuen Bauordnung das sogenannte Freistellungsverfahren erhalten. Die rot-grüne Regierung hatte es in ihrer Reform der Bauordnung abgeschafft. Das Festhalten am Freistellungsverfahren birgt eine erhebliche bürokratische Erleichterung für Bauherren: „Es muss nicht mehr für jedes Reihenhäuschen eine eigene Baugenehmigung eingeholt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya. „Das hilft, schneller und kostengünstiger zu bauen.“ Unter die Freistellungsregelung fallen beispielsweise Gartenlauben, Garagen und eben auch Wohnhäuser mit maximal zwei Wohnungen.

Wer eine Bauvorlage einreicht, bekommt in Zukunft zunächst eine Vollständigkeitsprüfung vom Bauamt. Binnen zwei Wochen die Behörde den Antragssteller informieren, wenn seine Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig sind. Die Behörde muss die Gründe nennen und den Antragsteller auffordern, den Antrag nachzubessern.

Bauämter müssen Verfahrensdauer melden

Außerdem müssen die Bauämter künftig Rechenschaft darüber ablegen, wie lange die Baugenehmigungsverfahren durchschnittlich dauern. Grund sind die teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten, von denen immer wieder berichtet wird. Die neue Bauordnung denkt auch bereits an die digitale Zukunft: Sie regelt, dass die Wahrung der Schriftform im Genehmigungsverfahren auch auf elektronischem Wege geschehen kann.

Insgesamt passt das Baurechtsmodernisierungsgesetz die Landesbauordnung an die Musterbauordnung an, auf die sich die deutschen Länder verständigt hatten. Die großen Unterschiede zwischen den Vorschriften der einzelnen Länder werden dadurch verkleinert – auch das ist ein Beitrag zur Verringerung der Bürokratie. Besonders im Bereich der Abstandsflächen und beim vorbeugenden Brandschutz hat dies zu einigen Anpassungen der NRW-Bauordnung geführt.

Erfolgreich mitgestaltet: Haus & Grund Rheinland mit der Reform zufrieden

Haus & Grund Rheinland begrüßt die neue Bauordnung. Der Eigentümer-Verband hatte sich intensiv an der Ausarbeitung der Novelle beteiligt. „Wir sind zuversichtlich, dass es mit dem neuen Bauordnungsrecht gelingen wird, schneller mehr Wohnraum zu schaffen“, ist sich der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche sicher. „Es ist der richtige Weg, die Bürokratie im Bereich Bauen einzudämmen.“ Gerade den privaten Bauherren werde es dadurch leichter gemacht, ihre Projekte umzusetzen und mehr Wohnraum zu schaffen.

Lesen Sie hier die Stellungnahmen von Haus & Grund Rheinland in den schriftlichen Anhörungsverfahren zur Landesbauordnung (2016, rot-grüne Regierung) sowie zum Baurechtsmodernisierungsgesetz (2018):

Bearbeitungszeiten von Bauanträgen – Anhörung am 02.05.2016
Landesbauordnung – Anhörung am 25.10.2016
Baurechtsmodernisierungsgesetz – Anhörung am 19.01.2017
Baurechtsmodernisierungsgesetz – Anhörung am 04.05.2018

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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