NRW-Bauministerium und NRW.BANK: Wohnraum für Flüchtlinge schaffen

Mehr bezahlbarer Wohnraum auch für Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflüchtet sind – das ist das Ziel von Bauminister Michael Groschek und der NRW.BANK. Auf diese Förderung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Mehr bezahlbarer Wohnraum auch für Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflüchtet sind – das ist das Ziel von Bauminister Michael Groschek und der NRW.BANK. Auf diese Förderung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Zu der im Sommer aufgelegten Richtlinie zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL FLÜ) ist jetzt ein Leitfaden erschienen. Darin wird anschaulich dargestellt, in welchen Kommunen, in welcher Höhe, für welche Maßnahmen und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist.
 
„Wir wollen keine zentralen Wohnlager oder Container-Städte, sondern dezentrale Wohnquartiere für Asylsuchende schaffen“, sagte Minister Groschek zur Einführung des Programms. „Die Flüchtlinge haben oftmals schreckliches Leid erfahren und sollen sich bei uns möglichst schnell wohl fühlen.“ Dietrich Suhlrie, Mitglied des Vorstands bei der NRW.BANK, fügte hinzu: „Das Programm bietet die Möglichkeit, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, der über eine reine Notunterkunft hinausgeht. Das verbessert die Lebenssituation der Menschen und ermöglicht Integration.“
 
Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigte. Antragsberechtigt sind auch Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Egal ob Miet-, Gruppenwohnung oder Mieteinfamilienhaus – das Programm unterstützt vielfältige Formen. Ins Programm aufgenommen werden Wohnungen, die anschließend auch im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung genutzt werden können.
 
Ziel ist es, Wohnraum her- oder bereitzustellen für Flüchtlinge und Asylbewerber, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden und die keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

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