Neue Regeln für Immobilienmakler und Verwalter: „Besser als nichts“

Die Bundespolitik hat seit längerem an einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und -verwalter gearbeitet – wir berichteten. Denn bislang konnte sich jeder so nennen, ohne seine Sachkunde nachweisen zu müssen. Aus der geplanten Sachkundeprüfung wurde am Ende nichts, doch immerhin gibt es künftig eine Fortbildungspflicht. Haus & Grund begrüßt das als guten ersten Schritt.

Die Bundespolitik hat seit längerem an einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und -verwalter gearbeitet – <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht verbraucherschutz-fuer-eigentuemer-sachkundenachweis-fuer-makler-wird-pflicht-3186 _blank external-link-new-window internal link in current>wir berichteten. Denn bislang konnte sich jeder so nennen, ohne seine Sachkunde nachweisen zu müssen. Aus der geplanten Sachkundeprüfung wurde am Ende nichts, doch immerhin gibt es künftig eine Fortbildungspflicht. Haus & Grund begrüßt das als guten ersten Schritt.

Düsseldorf. Das vergangene Woche im Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch ausbaufähig, so das Fazit des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. „Die geplante Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren ist zwar besser als nichts, im Vergleich zur ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen Sachkundeprüfung jedoch zu wenig“, betont Haus & Grund-Präsident Warnecke.

Positiv bewertet Warnecke, dass auch Mietverwalter in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Der neu eingeführte Begriff ‚Wohnimmobilienverwalter‘ umfasst nun gleichermaßen WEG- und Mietverwalter. „Damit wurde eine wichtige Forderung von Haus & Grund Deutschland erfüllt.“ Mit den künftig geltenden Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter – Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Berufshaftpflichtversicherung – sei die Basis dafür geschaffen, dass das Berufsbild des Wohnimmobilienverwalters weiter geschärft werde.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

zurück zum News-Archiv