Mietrechts-Reform: Bundestag verzichtet auf Schnellschuss

Seit April liegt ein Referentenentwurf für ein zweites Mietrechtsänderungsgesetz im Bundeskanzleramt vor. Dort liegt das Papier von Justizminister Heiko Maas allerdings bislang auf Eis. Gestern hat der zuständige Ausschuss im Bundestag den Antrag der Fraktion Die Linke abgelehnt, dem Parlament den Entwurf vorzulegen. Die große Koalition möchte offenbar keinen Schnellschuss beim Thema Mietpreisbremse – Haus & Grund Rheinland begrüßt das.

Seit April liegt ein Referentenentwurf für ein zweites Mietrechtsänderungsgesetz im Bundeskanzleramt vor. Dort liegt das Papier von Justizminister Heiko Maas allerdings bislang auf Eis. Gestern hat der zuständige Ausschuss im Bundestag den Antrag der Fraktion Die Linke abgelehnt, dem Parlament den Entwurf vorzulegen. Die große Koalition möchte offenbar keinen Schnellschuss beim Thema Mietpreisbremse – Haus & Grund Rheinland begrüßt das.

Düsseldorf/Berlin. Der Antrag der Linksfraktion auf eine Vorlage des zweiten Mietrechtsänderungsgesetzes im Deutschen Bundestag ist gestern im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt worden. Damit bleibt das geplante Gesetz bis auf weiteres als Referentenentwurf im Bundeskanzleramt liegen.

„Wir begrüßen die umsichtige Entscheidung des Bundestages, eine Reform des Mietrechts nicht übers Knie zu brechen“, sagt Prof. Dr. Peter Rasche zur gestrigen Entscheidung im Parlament. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland betonte: „Es geht bei der Novellierung ja darum, wie es mit der Mietpreisbremse weiter gehen soll. Schnellschüsse sind bei dieser Materie definitiv nicht angebracht.“

Erst am Montag hatte der Präsident von Haus & Grund Deutschland <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht studien-zur-mietpreisbremse-gleichen-stochern-im-nebel-3233 external-link-new-window internal link in current>ein wohl überlegtes Vorgehen angemahnt. Dr. Kai Warnecke sprach sich dafür aus, die Bundesregierung solle zunächst sorgfältig untersuchen, welche Auswirkungen die Mietpreisbremse tatsächlich gehabt habe und welche nicht. Bisherige Studien zu dem Thema seien nicht repräsentativ und bildeten nur Teilmärkte ab. Es müsse untersucht werden, ob die Mietpreisbremse dazu geführt habe, dass sozial Schwache bei der Wohnungssuche eher zum Zuge kommen. Sollte sie dieses Ziel verfehlt haben, müsse die Mietpreisbremse wieder abgeschafft werden. Solange diese Frage nicht seriös geklärt ist, macht es nach Überzeugung von Haus & Grund Rheinland keinen Sinn, im Bundestag einen Gesetzesvorschlag zu diskutieren.

zurück zum News-Archiv