Marihuana-Anbau in Mietwohnung: Vermieter darf fristlos kündigen

Ein Mieter raucht in seiner Wohnung Marihuana – und baut die Droge auch gleich selbst in größerer Menge an. Dafür richtet er sich sogar eine richtige Aufzuchtanlage ein. Das jedenfalls findet die Polizei heraus, nachdem die Vermieterin Lunte gerochen hat. So geschehen letztes Jahr in Karlsruhe. Die Vermieterin kündigte fristlos, ohne vorherige Abmahnung. Durfte sie das? Ja, sagt das Amtsgericht Karlsruhe.

Ein Mieter raucht in seiner Wohnung Marihuana – und baut die Droge auch gleich selbst in größerer Menge an. Dafür richtet er sich sogar eine richtige Aufzuchtanlage ein. Das jedenfalls findet die Polizei heraus, nachdem die Vermieterin Lunte gerochen hat. So geschehen letztes Jahr in Karlsruhe. Die Vermieterin kündigte fristlos, ohne vorherige Abmahnung. Durfte sie das? Ja, sagt das Amtsgericht Karlsruhe.

Karlsruhe. Wenn ein Mieter in seiner Wohnung Canabis anbaut, darf der Vermieter fristlos kündigen – auch ohne eine vorherige Abmahnung. Eine Abmahnung hat nur Sinn, wenn es wirklich in Betracht kommt, das Mietverhältnis fortzusetzen, nachdem der Mieter sein Fehlverhalten eingestellt hat. Wenn das Vertrauensverhältnis jedoch endgültig zerstört ist, kommt eine Fortsetzung nicht in Betracht. Genau das ist der Fall, wenn der Mieter die Wohnung nutzt, um illegale Betäubungsmittel anzubauen. Zu diesem Urteil ist das Amtsgericht Karlsruhe kürzlich gelangt (Urteil vom 03.02.2017, Az.: 6 C 2930/16).

Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin im Juli 2016 bemerkt, dass ihr Mieter in seiner Wohnung Marihuana konsumierte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei Ende Juli zahlreiche Canabispflanzen in der Wohnung. Der Mieter hatte sich einen Schrank hergerichtet, in dem er die Pflanzen frei von Wettereinflüssen rund ums Jahr anbauen konnte. Angeblich nahm der Mann die Drogen aus medizinischen Gründen, dafür konnte er allerdings keine ärztliche Bestätigung vorlegen. Die Vermieterin sprach eine fristlose Kündigung aus, obwohl es noch keine Abmahnung gegeben hatte.

Mieter baut Drogen an: Vermieter darf fristlos kündigen

Das Amtsgericht gab der Vermieterin Recht: Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sei ihr nicht zuzumuten. Der Mieter muss die Wohnung räumen. Dabei sei es unerheblich, ob der Mieter das Marihuana zum Eigenbedarf anbaute oder ob er es verkaufte. Illegale Drogen in der Mietwohnung anzubauen und zu konsumieren reicht nach Auffassung des Gerichts für eine fristlose Kündigung aus.

Das Gericht betonte, die Menge der von der Polizei gefunden Pflanzen und der spezielle Schrank zu deren Anbau zeigten, dass es hier nicht um eine einmalige Verfehlung gehe. Zwar habe der Mieter weder die anderen Mieter des Hauses, noch die Vermieterin durch seine Drogenplantage direkt geschädigt. Dennoch handelte es sich nach Auffassung des Gerichts um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die mietrechtlichen Verpflichtungen des Mieters. Immerhin habe der Mann die Wohnung genutzt, um eine Straftat zu begehen, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich sei.

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Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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